vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Taggeld, DienstreiseOGH 24.2.2009, 9 ObA 119/08b

27. LfgJuni 2009

6.2.6.Nr.5

Pkt. B Lohnordnung KollV Handelsarbeiter
§ 20b AZG

1. Ein Kraftfahrer erfüllt mit den Fahrten seine eigentliche Arbeitspflicht und hat daher mangels „Dienstreisen“ im Sinne des üblichen Verständnisses, von dem der Handelsarbeiter-KollV trotz Abstellen auf das Verlassen der Arbeitsstätte nicht abweicht, keinen Anspruch auf Taggeld.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!