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Taggelder im Bau - OGH 21.9.2006, 8 ObA 75/06x

20. LfgFebruar 2007

6.2.6.Nr.3

§ 9 Arbeiter-KollV Baugewerbe und Bauindustrie
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB

1. Kollektivverträge sind wie Gesetze nach dem objektiven Inhalt, wie er vom Leser eines Textes zu entnehmen ist, auszulegen.

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