6.2.3.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Abschnitt 9 Pkte. 3, 5, 6 KollV Arb EEI
1. Wurde ein Arbeiter vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses für einen Termin danach gekündigt, gebührt ihm der Urlaubszuschuss zur Gänze und nicht aliquot.
6.2.3.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
Abschnitt 9 Pkte. 3, 5, 6 KollV Arb EEI
1. Wurde ein Arbeiter vor Fälligkeit des Urlaubszuschusses für einen Termin danach gekündigt, gebührt ihm der Urlaubszuschuss zur Gänze und nicht aliquot.
