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Lehrlingsentschädigung - Gleichstellung der integrativen Berufsausbildung - OGH 14.10.2008, 8 ObA 64/08g

26. LfgFebruar 2009

6.2.1.Nr.5

§ 8b BAG
§ 17 BAG
§ 18 BAG
Abschnitt XX Z 2 Arbeiter-KollV Maler, Lackierer und Schilderhersteller

1. Vergleicht man nun die gesetzliche Regelung der „Vorlehre“ mit jener der „integrativen Berufsausbildung“ und berücksichtigt man, dass der Maler-KV die Vorlehre trotz geringerer Bildungsinhalte entgeltmäßig den „regulären“ Lehrlingen gleichstellt, liegt insoweit eine planwidrige Lücke vor.

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