5.9.1.Nr.5
§ 8 Z 1 ArbVG
§ 9 Abs. 3 ArbVG
§ 94 Z 13 GewO
KollV Garagenarbeiter
KollV Arbeiter Gebäudereiniger
1. Erfassen die für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigerbetriebe geltenden Kollektivverträge in den verschiedenen Lohngruppen unter anderem auch Arbeitnehmer, die zur ständigen Reinigung in Verkehrseinrichtungen oder vergleichbaren Arbeitsstellen eingesetzt werden, kommen sie auch für Autobusreinigungsbetriebe zur Anwendung.

