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Welches Gewerbe bei „Mischtätigkeiten“? - Gewerbliche Autobusreinigung? Gestaltungspflicht - OGH 24.11.2010, 9 ObA 46/10w

33. LfgJuni 2011

5.9.1.Nr.5

§ 8 Z 1 ArbVG
§ 9 Abs. 3 ArbVG
§ 94 Z 13 GewO
KollV Garagenarbeiter
KollV Arbeiter Gebäudereiniger

1. Erfassen die für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigerbetriebe geltenden Kollektivverträge in den verschiedenen Lohngruppen unter anderem auch Arbeitnehmer, die zur ständigen Reinigung in Verkehrseinrichtungen oder vergleichbaren Arbeitsstellen eingesetzt werden, kommen sie auch für Autobusreinigungsbetriebe zur Anwendung.

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