vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gekündigte Kollektivverträge - Nachwirkung auch bei Betriebsübergang - EuGH 11.9.2014, C-328/13 (ÖGB)

43. LfgOktober 2014

5.8.3.Nr.3

§ 8 Z 1 und 2 ArbVG
§ 13 ArbVG
§ 4 Abs. 1 AVRAG
Art. 3 Abs. 3 RL 2001/23/EG

1. Im Sinne von Art. 3 Abs. 3 der Betriebsübergangs-Richtlinie sind „in einem Kollektivvertrag vereinbarte Arbeitsbedingungen“ auch solche mit einem Kollektivvertrag festgelegte Arbeitsbedingungen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats trotz Kündigung dieses Vertrags weiter auf Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfasst waren, nachwirken, solange für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!