5.3.3.Nr.3
§ 16 Abs. 1 AngG
§ 15 Z 2 zweiter Satz KollV Privatkrankenanstalten
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. § 16 AngG schafft keinen Anspruch auf Sonderzahlungen, sondern setzt einen solchen - aufgrund eines Einzelvertrags, eines Kollektivvertrags oder einer sonstigen (neben dem AngG anwendbaren) Norm bestehenden - Anspruch vielmehr voraus.

