5.3.2.Nr.1
§ 2 ArbVG
§ 879 ABGB
1. Der OGH hat bereits mehrmals ausgesprochen, dass die hier in Frage stehende, durch Kollektivvertrag (DO.A) geregelte und geänderte Pensionsanpassungsklausel nicht (mittelbar) grundrechtswidrig und daher auch nicht sittenwidrig ist.

