4.1.2.Nr.1
§ 863 ABGB
1. Ob jeder einzelne Arbeitnehmer darauf vertraut hat ist ebenso unerheblich wie das Vorhandensein eines Erklärungswillens auf Seiten des Arbeitgebers.
4.1.2.Nr.1
§ 863 ABGB
1. Ob jeder einzelne Arbeitnehmer darauf vertraut hat ist ebenso unerheblich wie das Vorhandensein eines Erklärungswillens auf Seiten des Arbeitgebers.
