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Individualübung ständiger ärztlicher Nachtdienste - OGH 27.8.2003, 9 ObA 62/03p

11. LfgFebruar 2004

3.1.2.Nr.1

§ 863 ABGB

1. Hat ein Dienstnehmer seit Beginn rund dreieinhalb Jahre regelmäßig und permanent Nachtdienste geleistet, die mit einer durchschnittlichen monatlichen Entlohnung von (zuletzt) S 26.714,39 entgolten wurden, wurde damit stillschweigend das Dienstverhältnis in einer für beide verbindlichen Weise - zumindest iS einer „Individualübung“ - gestaltet.

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