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Versetzbarkeit - OGH 12.1.2000, 9 ObA 311/99x

1. LfgNovember 2000

2.7.2.Nr.1

§ 4 Abs. 2 VBO
§ 10 VBO
§ 42 Wiener VBO

1. § 4 Abs. 2 VBO schränkt die Möglichkeit, den Vertragsbediensteten aus dienstlichen Gründen zu versetzen, auf den Geschäftskreis der Bedienstetengruppe, der dieser angehört, ein und nimmt „unkündbare“ (richtig: nur aus den in § 42 VBO genannten Gründen kündbare) Vertragsbedienstete nicht aus.

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