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Kündbarkeit Nebentätigkeitsvereinbarung? Abberufung als Sicherheitsfachkraft - OGH 24.4.2012, 8 ObA 31/11h

37. LfgOktober 2012

1.9.2.Nr.6

§§ 2 Abs. 1, 73 Abs. 1 Z 1, 82a, 87 Abs. 1, 88 Abs. 1 ASchG
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG
§ 20 LVBG NÖ
§ 24 LVBG NÖ

1. Ein Vertragsbediensteter, der für seinen Dienstgeber die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft neben der eigentlichen dienstvertraglichen Tätigkeit ausübt, ist betriebseigene Sicherheitsfachkraft iSd § 73 Abs. 1 Z 1 ASchG.

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