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Einforderung zurückerhaltener GSVG-Beiträge? - OGH 28.11.2017, 9 ObA 36/17k

53. LfgFebruar 2018

1.3.3.Nr.11

§ 58 Abs. 2 ASVG
§ 60 Abs. 1 ASVG
§ 61 ASVG
§ 41 Abs. 3 GSVG
§ 1042 ABGB
§ 1358 ABGB

1. Zusammengefasst wird die Rechtsprechung aufrechterhalten, wonach § 60 Abs. 1 ASVG eine abschließende Regelung darstellt und abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dann, wenn ein Abzug nach dieser Bestimmung nicht mehr möglich ist, keine Verpflichtung des Dienstnehmers zum Ersatz von auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen besteht.

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