1.2.3.Nr.11
§ 7 ABGB
§ 1159a ABGB
§ 1162b ABGB
§ 1164a ABGB
§ 10 Abs. 5 AngG
1. Auch ein nach außen als Gesellschaftsverhältnis deklariertes Rechtsverhältnis kann als Arbeitsvertrag oder als freier Dienstvertrag zu qualifizieren sein, da die tatsächliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechtsbeziehungen für die rechtliche Einordnung maßgeblich ist.

