1.2.3.Nr.9
§ 879 ABGB
§ 1151 ABGB
§ 1164a ABGB
§§ 36 Abs. 1, 105 Abs. 1 ArbVG
1. Liegt ein sogenannter freier Dienstvertrag vor, ist der freie Dienstnehmer nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Betriebsverfassung anzusehen, weshalb bei Kündigungen weitere Erwägungen über das Bestehen bzw. Einbinden eines Betriebsrats entbehrlich sind.

