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Nur gesellschaftsrechtlich beherrschende Gesellschafter-Arbeitnehmer? - Worauf es bei Sperrminoritäten ankommt - OGH 27.8.2009, 8 ObS 9/09w

29. LfgFebruar 2010

1.1.1.Nr.20

§ 1151 ABGB
§ 1 Abs. 6 Z 2 IESG

1. Der persönliche Ausschließungsgrund des § 1 Abs. 6 Z 2 IESG kann nur Gesellschafter betreffen, denen die Arbeitnehmereigenschaft zwar nicht fehlt, denen aber dennoch beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zusteht.

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