1.1.1.Nr.8
§ 1 Abs. 1 AngG
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1 Abs. 1 AVRAG
1. Die Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers, der gleichzeitig Gesellschafter der GmbH ist, wird durch das Ausmaß der persönlichen Abhängigkeit und damit vom Umfang seiner Beteiligung an der Gesellschaft bestimmt.

