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XIV. Krankenanstaltenarbeitszeitrecht (Stärker)

Stärker3. AuflApril 2020

Literaturverzeichnis:

Binder/Reznik, Krankenanstalten-Arbeitszeitrecht2 (2016); Grillberger, Arbeitszeitgesetz2 15; Födermayr, Ausgewählte Fragen des Betriebsvereinbarungsrechts, RdM 2018, 225; Hainz, Die Rechtsstellung von Führungskräften, ecolex 1995, 569; Marhold Mehrfachbeschäftigung nach dem KA-AZG, ASoK 2016, 458; Resch, Kommentar KA-AZG, in Neumayr/Resch/Wallner (Hrsg.), Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht (2016); ders, Zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Überschreitung des KA-AZG, RdM 2017, 203; Schrank, Arbeitszeit Kommentar5 (2018); Stärker, Arbeits- und Sozialrecht für die Praxis7 (2019) Rz 378; Stärker, Arbeitszeit an den Medizinischen Universitäten – Zum Verhältnis der Regelungen von UG, KA-AZG, AZG und ARG, RdM 2008, 42; ders, Ausnahmen und außergewöhnliche Fälle des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes, RdM 2007, 82; ders, Die KA-AZG Novelle 2008, RdM 2008, 177; ders, Die KA-AZG Novelle 2010, RdM 2010, 169; Stärker, Die KA-AZG Novelle 2014,_RdM 2014, 312; ders, Die Ruhezeiten der Spitalsärzte, RdM 1997, 135; ders, Erfahrungen mit dem KA-AZG, RdM 2010, 199; ders, Gesundheitsrecht von A bis Z (2010) 440 ff; ders, Kommentar zur EU-Arbeitszeitrichtlinie (2006); ders, In welchen Angelegenheiten ist mit dem „Vertreter der Betroffenen“ iSd KA-AZG das Einvernehmen herzustellen? RdM 2010, 137; Stärker, Kommentar zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz7 (2017); ders, Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz: Außergewöhnliche oder bloß gewöhnliche Fälle, RdM 2006, 47; ders, Mehr Flexibilität bei der Dienstplangestaltung durch andere Wochenzeiträume, RdM 2001, 12; Stärker, Neue Arbeitszeit-Sonderregelung für Universitätskliniken iSd UG, RdM 2017, 179; ders, Rufbereitschaft, tägliche Ruhezeit und ausgefallene Normalarbeitszeit, RdM 2002, 46; ders, Wie viele Nachtdienste dürfen pro Monat geleistet werden? RdM 2002, 8; ders, Zur Kompetenzverteilung im Arbeitszeitrecht sowie zum Anwendungsbereich einschlägiger Arbeitszeitgesetze – Unübersichtlichkeiten, „Fallen“, Schutzdefizite und offene Fragen; ders, Die KA-AZG Novelle 2014, RdM 2014, 312; Stärker, Europarechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Flexibilisierung der Arbeitszeit, ZAS 2014, 148.

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