Die Anwendung des § 22 BAO auf die hier besprochenen Gestaltungen in der Rspr des VwGH führte - vor allem im unmittelbaren Anschluss an das Dublin Docks IE1125 – zu einer regen Diskussion im Schrifttum. Die Rspr des VwGH wurde dabei zT scharf kritisiert.1126 Gegenstand des Diskurses waren in diesem Zusammenhang nicht nur einzelne Aspekte der Argumentation des VwGH; auch die Anwendung des § 22 BAO dem Grunde nach wurde zT in Frage gestellt.1127

