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14. Aufrechnung des Drittschuldners gegen Dienstnehmerbezüge

Kraft3. AuflJuni 2014

Was versteht man unter Aufrechnung?

Unter Aufrechnung versteht man die Tilgung von einander gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Gegenrechnung. Durch die Aufrechnung ersparen sich die Dienstvertragsparteien wechselseitige Zahlungsvorgänge bzw letztlich die Exekutionsführung. So gesehen ist die Aufrechnung quasi eine „vereinfachte Eintreibungsform“.

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