vorheriges Dokument
nächstes Dokument

9. Verzicht auf Anteilsgewährung nach § 5 Abs 6 UmgrStG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Einlagenrückgewähr

Gegenleistung

26
§ 5 Abs 6 UmgrStG bewirkt die Steuerneutralität des Buchverlustes im Vermögen eines Anteilsinhabers der übertragenden Gesellschaft durch Verweis auf § 3 Abs 2 UmgrStG, wenn der Verlust aufgrund eines Verzichts dieses Gesellschafters auf die Ausgabe von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft entsteht.473473UmgrStR 2013 Rz 287; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 131. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung ist überschaubar und unklar, da er neben dem unentgeltlichen Verzicht auf die Ausgabe von Anteilen Ausnahmefälle des Verzichts erfasst, in denen nicht

Seite 414

oder kaum Vermögen der übertragenden Gesellschaft vorhanden ist.474474 Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 5 Rz 105 f; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 132; Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Steuerrecht § 5 Rz 61. Die Finanzverwaltung will überdies die Verschmelzung zwischen Enkel – und (Groß-)Muttergesellschaft im Falle eines Verzichts der Zwischengesellschaft erfassen.475475UmgrStR 2013 Rz 288; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 138. Diesfalls ist der bei der Enkelgesellschaft entstehende Beteiligungsverlust gem § 3 Abs 2 UmgrStG steuerneutral zu stellen, wobei Vorsorge zu tragen ist, dass es bei der Zwischengesellschaft nicht zu einer verbotenen Einlagenrückgewähr kommt.476476UmgrStR 2013 Rz 288; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 138. Auch allfällige Teilwertabschreibungen der Zwischengesellschaft und Wertdifferenzen aus der verschmelzungsbedingten Übernahme der Enkelgesellschaft sind bei der Muttergesellschaft steuerneutral zu stellen.477477UmgrStR 2013 Rz 288; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 138. Ein entgeltlicher Verzicht, der eine Gegenleistung in Form von Abfindungsanteilen oder anderen Vermögenswerten beinhaltet, fällt jedenfalls nicht unter § 5 Abs 6 UmgrStG.478478 Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 134 f.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte