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7. Weiterlaufen steuerlicher Fristen nach § 5 Abs 2 UmgrStG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

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§ 5 Abs 2 UmgrStG ordnet den Weiterlauf steuerrechtlicher Fristen an, was als Konsequenz der Identitätstheorie gem § 5 Abs 1 Z 1 UmgrStG gesehen werden kann.459459 Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 5 Rz 84; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 106. Abs 2 muss vor dem Hintergrund der Reformierung der Kapitalbesteuerung gem §§ 27 und 27a EStG gesehen werden, womit sichergestellt werden sollte, dass erworbenes Kapitalvermögen anlässlich einer Verschmelzung den Status als „Altvermögen“ behält, falls auch das übergehende Vermögen diesen Status bereits innehatte, wobei dies bereits zuvor vorherrschende Meinung in Lehre und Praxis war.460460UmgrStR 2013 Rz 265; Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 106. Aus dieser klarstellenden Anordnung folgt:461461Ausf Wurm, SWK 2012, 1531 (1531 f); Kofler, UmgrStG2 § 5 Rz 106.

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