Genau genommen kann zwischen „Kapitalentsperrung“ einerseits und „kapitalherabsetzendem Effekt“ andererseits unterschieden werden.123123Vgl auch Hügel in FS Maier-Reimer 265 (267 f); Eckert, GeS 2006, 383. Das Begriffsverständnis könnte folgendermaßen abgegrenzt werden: