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4. Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (2) – Kapitalentsperrung („kapitalherabsetzender Effekt“)

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Begriff der Kapitalentsperrung

Kapitalentsperrung

kapitalherabsetzender Effekt

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Genau genommen kann zwischen „Kapitalentsperrung“ einerseits und „kapitalherabsetzendem Effekt“ andererseits unterschieden werden.123123Vgl auch Hügel in FS Maier-Reimer 265 (267 f); Eckert, GeS 2006, 383. Das Begriffsverständnis könnte folgendermaßen abgegrenzt werden:

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