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J. Verschmelzung durch Neugründung

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Verschmelzung durch Neugründung

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Bei diesem Veschmelzungstypus gibt es jedenfalls mindestens zwei übertragende Gesellschaften, welche im Zuge des Verschmelzungsvorgangs erlöschen; mit Eintragung der Verschmelzung entsteht die durch Verschmelzung neu gegründete Gesellschaft, diese übernimmt das Vermögen der erlöschenden übertragenden Gesellschaften (vgl IV. B).

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