Bedingung
Befristung
Ein Verschmelzungsvertrag kann auch unter aufschiebender Bedingung (zB Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung) oder Befristung abgeschlossen werden (vgl Rz 88).42 In diesem Fall ist der Vertrag bis zum Eintritt der Bedingung oder Befristung schwebend unwirksam. Anwendungsfälle aufschiebender Bedingungen sind etwa Kettenumgründungen (vgl IV. G Rz 2), öffentlich-rechtliche Genehmigungen (zB im Grundverkehr) oder kartellrechtliche Entscheidungen.43 Bis zur Eintragung der Verschmelzung muss die Bedingung/Befristung allerdings eingetreten sein.44 Die entsprechende Bescheinigung ist bei Anmeldung der Verschmelzung gem § 225 AktG vorzuweisen, kann uE aber auch im Firmenbuchverfahren bis zur Eintragung nachgereicht werden. Dies kann insbesondere bei aufschiebenden Bedingungen im Zuge von Kettenumgründungen relevant sein. Auch ein Abschluss des Vertrags unter auflösender Bedingung oder Befristung ist – bis zur RechtsSeite 53

