Konzentrationsverschmelzung
Konzernverschmelzung
In der Praxis spielt sich der Großteil der Verschmelzungen im Konzern ab (vgl schon II. B Rz 1 f); echte Konzentrationsverschmelzungen – also die Zusammenführung von Vermögen nicht verbundener Unternehmen – bilden demgegenüber die Ausnahme. Im Konzern wird typischerweise – je nach Verschmelzungsrichtung – von Up-stream- (vgl Rz 2 ff), Down-stream- (vgl Rz 7 ff) und Side-stream-Verschmelzungen (vgl Rz 5 f) gesprochen.Seite 34

