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1. GmbH auf AG

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

mehrere übertragende Gesellschaften

rechtsformübergreifende Verschmelzung

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Die rechtsformübergreifende Verschmelzung einer GmbH auf eine AG ist – im Weg der Verschmelzung durch Aufnahme oder durch Neugründung – zulässig und in § 234 iVm § 234b AktG geregelt. Wiederum können mehrere übertragende Gesellschaften in den Verschmelzungsvorgang involviert sein, und zwar auch übertragende Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsform1313Vgl Kalss, VSU2 § 234 AktG Rz 3; Grünwald in Wiesner/Hirschler/Mayr, HB Umgründungen Art I Verschmelzung Unternehmensrecht Rz 244. – (nur) im Hinblick auf die übertragende(n) GmbH gelten die Sonderbestimmungen der §§ 234, 234b AktG.

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