Alternative Gestaltungen
verschmelzende Umwandlung
Neben der Verschmelzung bestehen im österreichischen Recht auch andere Formen der Unternehmenskonzentration, mit denen zum Teil vergleichbare Ergebnisse erzielbar sind. Diese Rechtsfiguren haben vor allem in jenen Bereichen Bedeutung erlangt, die einer Verschmelzung nicht zugänglich sind. Dies gilt namentlich für das Personengesellschaftsrecht, aber auch für rechtsformübergreifende Gestaltungen, die vom Anwendungsbereich der §§ 234 ff AktG, welche bloß die Verschmelzung zwischen AG und GmbH zulassen (vgl auch IV. C), nicht erfasst sind. Zum Teil werden auch aus Kostenerwägungen Gestaltungen mit – im Vergleich zur Verschmelzung – niedrigeren formalen Anforderungen und einem entsprechend geringeren Kostenaufwand angestrebt. Oft ist eine vollständige Integration mehrerer Rechtsträger auch aus sonstigen Gründen, etwa der Übernahme von Haftungsrisiken, nicht gewünscht.
