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1. Österreich

Aburumieh/Adensamer/Foglar-Deinhardstein1. AuflDezember 2014

Rechtsentwicklung

Rechtsquellen

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Die aktuelle Ausgestaltung der Verschmelzung in Österreich im AktG und im GmbHG ist in weiten Bereichen durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 1996 (EU-GesRÄG 1996, BGBl 1996/304) zur Anpassung der österreichischen Rechtslage an die dritte gesellschaftsrechtliche Richtlinie geprägt. Das Gesetz ist am 1. 7. 1996 in Kraft getreten. Sein Schwerpunkt liegt, entsprechend den europäischen Vorgaben (s dazu unter Rz 3 ff), auf einer deutlichen Stärkung des Gesellschafterschutzes ex ante durch frühzeitige, umfassende und kontrollierte Information (vgl V. F Rz 1 ff) sowie ex post durch Einführung einer gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses (vgl III. G Rz 4 ff).1818 Kalss, VSU2 Vor § 219 AktG Rz 10. Darüber hinaus enthält das GesRÄG 1996 Sonderregelungen für Verschmelzungen im Konzern (vgl V. I Rz 26 ff) sowie eine stärkere Ausgestaltung des Gläubigerschutzes (vgl VII.).

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