Die Verschmelzung ist „die“ Umgründungsform schlechthin und hat daher in der Umgründungspraxis überragende Bedeutung. Sie ermöglicht die Zusammenführung rechtlich selbstständiger Rechtsträger, seien diese bereits verbunden (Konzernverschmelzung, vgl IV. D) oder nicht (Konzentrationsverschmelzung, vgl II. B Rz 1, IV. D Rz 1). Die Verschmelzung und kommt daher sowohl bei der Umstrukturierung von Unternehmen(sgruppen) als auch bei der Durchführung von Unternehmenserwerben (M&A-Transaktionen) – häufig auch als vor- oder nachgelagerter Schritt zur eigentlichen Transaktion – zum Einsatz.