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Vorbemerkungen zu den Vertragsmustern

Lattenmayer/Behm/Reichl-Bischoff5. AuflNovember 2011

Die im Folgenden wiedergegebenen Beispiele sind der Praxis entnommen und erheben keinesfalls Anspruch auf hundertprozentige Lösungen. In den Vertragstexten werden die verschiedensten Lösungsansätze dargelegt, ob diese entsprechen, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. In den Erläuterungen finden sich daher auch entsprechende Hinweise mit zum Teil kritischen Stellungnahmen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Verfassung von derartigen Verträgen und Anträgen auf die zu lösenden Problemstellungen im einzelnen Fall Bedacht genommen werden muss, da selten Wohnungseigentumsprojekte in den technischen, finanziellen und anlagemäßigen Ausgangssituationen gleich sind. Es sind daher alle für die Abwicklung solcher Projekte befassten Stellen oder Abteilungen eines WE-Organisators bei der Vertragsverfassung beizuziehen. Leider ist in der Praxis immer wieder festzustellen, dass besondere technische oder anlagenmäßige Lösungen überhaupt nicht, nur ungenügend oder verspätet in die Verträge mit aufgenommen werden. Folge davon ist, dass der WE-Bewerber mit der Sonderlösung meist erst nach Übergabe konfrontiert wird und für diese Sonderregelung keine taugliche Absicherung gegeben ist. Besonders oft ergibt sich diese Problemstellung, wenn in einem Wohnungseigentumsprojekt Wohnungseigentümer zusammengeführt werden, die eine unterschiedliche Nutzung beabsichtigen, wie zB Wohnen und Betrieb eines Supermarktes. Auswirkungen kann diese unterschiedliche Nutzung in vielen Bereichen haben, so in der Aufteilung der Bewirtschaftungskosten, in der Zuordnung von Flächen oder zB in getrennter Ver- und Entsorgung.

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