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1. Gesetzesebene

Lutz1. AuflMärz 2010

1.1. Arbeitsrecht

Andrea Komar/Robert Hauser

1.1.1. Rechtsgrundlagen
1.1.1.1. Gesetz

Andrea Komar

Was bei Leistungslohnmodellen auffällt, ist das Ungleichgewicht zwischen der Vielzahl an unterschiedlichen Modellen einerseits und den nur sporadischen gesetzlichen Regelungen andererseits. Eine „entgeltrechtliche Teilkodifikation“, einen Katalog von Entgeltformen samt einheitlicher Regelung, gibt es bislang nicht. Stattdessen muss man sich mit ein paar verstreuten Rechtsnormen in diversen Gesetzen zufriedengeben.

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