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II. Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

An das

Bundesverwaltungsgericht290290Oder: Verwaltungsgericht des Landes XY. Maßnahmenbeschwerden sind direkt beim Verwaltungsgericht einzubringen (§ 20 VwGVG).

Erdbergstraße 192 - 196

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