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Vorwort

Lechner-Hartlieb/Sembacher/Urban1. AuflNovember 2013

In den Jahren 2012 und 2013 gipfelte die jahrzehntelange Diskussion über die Notwendigkeit einer Verwaltungsreform und über das Für und Wider der Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit in einer in Österreich bis dato ihresgleichen suchenden gesetzgeberischen Aktivität. Während über die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich bereits seit vielen Jahren, sogar mehreren Jahrzehnten, diskutiert wurde, wurden die Umsetzungsmaßnahmen eigentlich erst in den vergangenen Monaten mit Hochdruck betrieben. Mit 1. Jänner 2014 wird dieses Vorhaben nun in die Realität umgesetzt; ab diesem Tag bestehen - mit Ausnahme der gemeindeinternen Instanzenzüge - anstelle der bis dahin vollziehenden Berufungsinstanzen Verwaltungsgerichte erster Instanz, gegen deren Erkenntnisse und Beschlüsse Revision an den Verwaltungsgerichtshof (sowie Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof) erhoben werden kann.

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