Angabe:
Das Immobilienunternehmen Anton mietet von der Stadt Wien eine Liegenschaft für Wohnzwecke. Der Mietvertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Mietzins beträgt 10.000 € pro Jahr. Außerdem wird der Mietvertrag unter der Bedingung abgeschlossen, dass eine Baubewilligung erteilt wird. Nach Abschluss des Mietvertrages verweigert die Baubehörde die Baubewilligung. Das Immobilienunternehmen vergisst, den Mietvertrag zu vergebühren.

