Angabe:
Ein Unternehmer bietet Baumaschinen zur Miete an. Der beworbene Kunde unterfertigt ein schriftliches Angebot, in dem er die Anmietung einer Baumaschine anbietet. In diesem Anbot sind sämtliche wesentliche Details, wie Mietdauer, Mietpreis, Liefertermin etc enthalten. Die Annahme kann lt Anbot entweder durch ausdrückliche schriftliche Annahmeerklärung oder durch konkludente Übergabe des Mietgegenstandes erfolgen. In weiterer Folge wird der Mietgegenstand lt Anbot ohne schriftliche Annahme des Vermieters übergeben, wobei der Kunde ein Übernahmeprotokoll unterfertigt. Liegt eine Urkunde iSd § 15 GebG vor?

