Angabe:
Herr Mayer (Mieter, deutscher Staatsbürger und in Deutschland ansässig) und Herr Huber (Vermieter, österreichischer Staatsbürger und in Österreich ansässig) unterzeichnen am 21. Februar 2012 in Passau (Deutschland) einen Mietvertrag über ein Büro in Salzburg. Der Mietvertrag läuft ab 1. März 2012 unbefristet mit einem einjährigen wechselseitigen Kündigungsverzicht. Der Mietvertrag wird von Hrn. Huber bei einem Freund in Passau verwahrt und am 6. März 2012 nach Salzburg gebracht. Da ein Wasserschaden am 5. März, noch bevor das Büro bezogen wurde, die Statik des Bürogebäudes beschädigt hat, bedarf es einer neuerlichen Betriebsanlagengenehmigung, ehe das Büro bezogen werden darf. Diese Genehmigung wird am 1. April 2012 erteilt. Die Monatsmiete beträgt € 1000,-, die Betriebskosten € 100,-/Monat. Außerdem verlangt Herr Huber für die Liegenschaft einen nicht rückzahlbaren Baukostenbeitrag iHv 11.500,-.

