Angabe:
Fr. M. hat sich im März dieses Jahres beim Autohändler „Flitzer GmbH“ aus Graz einen Sportwagen gekauft. Der Wagen wird vom Generalimporteur Farreri Austria (Sitz in Wien) am 10. April ausgeliefert. Nachdem sie einige Kilometer gefahren ist, bemerkte sie, dass eine Bremse defekt ist, und brachte das Auto sofort wieder in die Werkstätte. Hr. Flitzer hat den Wagen zurück in die Werkstätte genommen, stellte fest, dass es sich um einen Werksfehler handelt und repariert diesen. Nachdem jedoch ein paar Ersatzteile gefehlt haben, stellte der Händler, wie in den Garantiebestimmungen vereinbart, M. einen Leihwagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Schaden beläuft sich auf € 1.500,-, der Leihwagen verursacht Kosten iHv € 200,-.

