Das AZG und das ARG gelten nicht für alle Arbeitnehmer (zu den Geltungsbereichen siehe unter Pkt 1.2., Rz 3 ff), sodass sich auch in anderen Gesetzen arbeitszeitrechtliche Rechtsvorschriften finden. In der Folge werden die Sonderregelungen fürKinder und Jugendliche,Schwangere Arbeitnehmerinnen und stillende Mütter,

