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StPO § 112

Scherff60. AuflDezember 2012

3028
Novelle zu § 112 StPO: Schutz der Verschwiegenheitsrechte bleibt eingeschränkt gewahrt

Schuschnigg Artur, SWK 12/2012, 639

3029
Berufsgeheimnis - Aufklärung - Beschleunigungsgebot im Strafverfahren - Podiumsdiskussion im Justizpalast

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