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ZPO § 269

Scherff60. AuflDezember 2012

3025
Begriff der offenkundigen Tatsache: einem öffentlichen Register zu entnehmende Tatsachen sind nicht offenkundig

OGH 12.10.2011 3 Ob 166/11z
Schäfer Friederike, ZUS 2012/11, 30



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