Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Geschäftsführer bei faktischer Geschäftsführung durch eine andere Person infolge Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf Täterschaft geschlossen werden kann
VwGH 05.04.2011 2009/16/0225
ÖStZB 2009/16/0225

