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FinStrG § 82

Scherff60. AuflDezember 2012

2956
Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegen den Geschäftsführer bei faktischer Geschäftsführung durch eine andere Person infolge Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf Täterschaft geschlossen werden kann

VwGH 05.04.2011 2009/16/0225
ÖStZB 2009/16/0225

2957
Erfordernisse für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens

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