Verkürzungszuschlag - Tücken eines Strafaufhebungsgrundes: Abweisung eines Antrags auf Festsetzung eines Verkürzungszuschlages, weil die Abgabenforderung bei Festsetzung in Summe 33.000 € überstiegen hat; Zurückweisung mangels Aktivlegitimation infolge Ausschließungsgrund anhängiges Finanzstrafverfahren
UFS Wien 18.09.2012 RV/2217-W/12
UFS Wien 23.01.2012 RV/3561-W/11
Schmutzer Michaela, UFSjournal 10/2012, 370

