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PKG § 12

Scherff60. AuflDezember 2012

2116
Erweiterung der Wahlrechte für Anwartschaftsberechtigte durch Lebensphasenmodell und Sicherheits-, Veranlagungs- und Risikogemeinschaft durch BGBl I 2012/54

Slezak Michael, ZFR 2012/150, 262

2117
Das „Lebensphasenmodell“: Absicherung der Ansprüche an Pensionskassen der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten

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