Geschäftsveräußerung: Ein Kundenstock ist kein Gegenstand - Finanzverwaltung sieht Übertragung weiterhin als Lieferung an; Ist die Übertragung eines Kundenstocks Lieferung oder sonstige Leistung?
Lehner Martin, SWK 1/2012, 30
Umsatzsteuerliche Behandlung eines Kundenstocks