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InvFG § 43

Scherff60. AuflDezember 2012

1215
Eine Pressemeldung und 24 Verwaltungsstrafen nach § 43 InvFG: Hinweispflichten bei Veröffentlichung der Ergebnisse eines Fonds-Awards als Werbung für Anteilscheine

Prändl Felix, Samsinger Martin, Brand Matthias, ZFR 2012/56, 102



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