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FLAG § 2 Abs 1 lit a

Scherff60. AuflDezember 2012

1012
Familienbeihilfenanspruch bei überwiegender Kostentragung nur im Falle fehlender Haushaltszugehörigkeit; Haushaltszugehörigkeit bleibt bei auswärtigem Studium erhalten

UFS Graz 07.10.2011 RV/0202-G/11
Hilber Klaus, AFS 66/2012

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