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EStG 1988 § 30 lit c

Scherff60. AuflDezember 2012

779
Immobilienertragsteuer: Selbstberechnung kann nur zum Chaos führen - Zwingende Selbstberechnung ab 1.1.2013 ist nur für die Verwaltung eine Vereinfachung

Kohler Gerhard, SWK 31/2012, 1375

780
Die Immobilienertragsteuer - neue Verpflichtungen der Parteienvertreter hinsichtlich der Vorauszahlungs-, Melde- und Selbstberechnungspflichten durch die Parteienvertreter durch das AbgÄG 2012

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