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EStG 1988 § 27 Abs 1 Z 4

Scherff60. AuflDezember 2012

696
Darlehenszinsen oder Wertpapierzinsen: Besteuerung von nicht zugeflossenen, wiederveranlagten Kapitalerträgen; ein Forderungswertpapier liegt nur vor, wenn die Ausübung des Forderungsrechts an den Besitz des Papiers geknüpft ist

VwGH 07.07.2011 2007/15/0156
Sadlo Sabine, ARD 6207/9/2012
ÖStZB 2012/192, 371

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