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EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 5

Scherff60. AuflDezember 2012

620
Beamtenkorruption für Unternehmer: ertragsteuerliches Abzugsverbot; Verhältnis zur Empfängerbenennung; Finanzstraflosigkeit aufgrund der EStR, Ermittlungseinschränkung aufgrund der EStR, Grundsatz der Wertneutralität, Gewährung oder Annahme, Strafbedrohung, Vorsatz, Unrechtbewusstsein, Unternehmen als Opfer; aktive Beamtendelikte nach dem Strafrecht, pflichtwidriges Amtsgeschäft; Vorteilszuwendung; Vorbereitung der Bestechung; das dienst- oder organisationsrechtliche Verbot, die Anbahnung; das künftige Amtsgeschäft, verbotene Intervention; verfahrensrechtliche Mitwirkungspflichten; Mitwirkungspflichten bei Auslandsbezug; Internationale Amtshilfe; entgenstehendes ausländisches Recht, Mitwirkungspflichten gemäß § 109b EStG 1988; Strafverfolgung, Korruptionsstaatsanwaltschaft, Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung, Anzeigeverpflichtungen und -möglichkeiten, unionsrechtliche Korruptionstatbestände, Beweislast(umkehr), Verfahrenswiederaufnahme; US-Korruptionsrecht, Whistleblowing

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